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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 1 KR 462/10 (https://dejure.org/2013,105639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 1 KR 462/10 (https://dejure.org/2013,105639)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 25.08.2010 - S 31 KR 185/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
- BSG, 10.06.2013 - B 1 KR 24/13 S
- BSG, 30.07.2013 - B 1 KR 54/13 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei - Präjudiziabilität, dh, wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann, - Schadensinteresse, - Rehabilitationsinteresse sowie - Wiederholungsgefahr (BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R, SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 mwN). - BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R
Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 157/11 Dabei hat der Senat auch zu berücksichtigen gehabt, dass selbst nach Angaben der mit der Prüfung etwaiger Amtshaftungsansprüche beauftragten Rechtsanwälte (Kanzlei Abaci und Kollegen, Salzgitter, Schriftsatz vom 12.11.2010 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen S 31 KR 141/08/L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte;mep+k rechtsanwälte und notar, Schriftsatz vom 25.10.2012 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte) eine substanzielle Konkretisierung im Sinne einer mit Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsklage (…vgl Meyer-Ladewig/Keller, SGG, Kommentar, 10. Aufl. 2012, § 131 Rdnr 10d/e mwN) auch nach nunmehr weiterem Zeitablauf gerade nicht feststellbar ist.
- BSG, 10.06.2013 - B 1 KR 24/13 S Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. April 2013 - L 1 KR 462/10 - wird als unzulässig verworfen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 156/11 Dabei hat der Senat auch zu berücksichtigen gehabt, dass selbst nach Angaben der mit der Prüfung etwaiger Amtshaftungsansprüche beauftragten Rechtsanwälte (mep+k rechtsanwälte und notar, Schriftsatz vom 25.10.2012 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte) eine substanzielle Konkretisierung im Sinne einer mit Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsklage (…vgl Meyer-Ladewig/Keller, SGG, Kommentar, 10. Aufl. 2012, § 131 Rdnr 10d/e mwN) auch nach nunmehr weiterem Zeitablauf gerade nicht feststellbar ist.
- SG Gelsenkirchen, 19.09.2013 - S 17 KR 206/13
Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei offensichtlicher …
Zur Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage verweist die Kammer im Übrigen auf die Urteile des LSG Niedersachsen/ Bremen vom 24.04.2013, Az.: L 1 KR 157/11 und L 1 KR 462/10 sowie die Beschlüsse des BSG vom 30.07.2013, B 1 KR 54/13 B und B 1 KR 56/13 B.