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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10   

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https://dejure.org/2013,105639
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10 (https://dejure.org/2013,105639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 1 KR 462/10 (https://dejure.org/2013,105639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 1 KR 462/10 (https://dejure.org/2013,105639)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
    Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei - Präjudiziabilität, dh, wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann, - Schadensinteresse, - Rehabilitationsinteresse sowie - Wiederholungsgefahr (BSG, Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 16/06 R, SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 462/10
    Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - B 9 SB 1/12 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 4 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 157/11
    Dabei hat der Senat auch zu berücksichtigen gehabt, dass selbst nach Angaben der mit der Prüfung etwaiger Amtshaftungsansprüche beauftragten Rechtsanwälte (Kanzlei Abaci und Kollegen, Salzgitter, Schriftsatz vom 12.11.2010 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen S 31 KR 141/08/L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte;mep+k rechtsanwälte und notar, Schriftsatz vom 25.10.2012 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte) eine substanzielle Konkretisierung im Sinne einer mit Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsklage (vgl Meyer-Ladewig/Keller, SGG, Kommentar, 10. Aufl. 2012, § 131 Rdnr 10d/e mwN) auch nach nunmehr weiterem Zeitablauf gerade nicht feststellbar ist.
  • BSG, 10.06.2013 - B 1 KR 24/13 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. April 2013 - L 1 KR 462/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 1 KR 156/11
    Dabei hat der Senat auch zu berücksichtigen gehabt, dass selbst nach Angaben der mit der Prüfung etwaiger Amtshaftungsansprüche beauftragten Rechtsanwälte (mep+k rechtsanwälte und notar, Schriftsatz vom 25.10.2012 - eingegangen in dem unter dem Aktenzeichen L 1 KR 462/10 geführten weiteren Rechtsstreit des Klägers gegen die Beklagte) eine substanzielle Konkretisierung im Sinne einer mit Sicherheit zu erwartenden Amtshaftungsklage (vgl Meyer-Ladewig/Keller, SGG, Kommentar, 10. Aufl. 2012, § 131 Rdnr 10d/e mwN) auch nach nunmehr weiterem Zeitablauf gerade nicht feststellbar ist.
  • SG Gelsenkirchen, 19.09.2013 - S 17 KR 206/13

    Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei offensichtlicher

    Zur Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage verweist die Kammer im Übrigen auf die Urteile des LSG Niedersachsen/ Bremen vom 24.04.2013, Az.: L 1 KR 157/11 und L 1 KR 462/10 sowie die Beschlüsse des BSG vom 30.07.2013, B 1 KR 54/13 B und B 1 KR 56/13 B.
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